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Korruption im Gesundheitswesen: Die künftigen Strafgesetze

Korruption im Gesundheitswesen schadet nicht nur dem Wettbewerb, es schwächt vor allem das Vertrauen der Patienten in die Entscheidungen von Medizinern und beeinträchtigt den Ruf aller Heilberufe. Dies soll nun durch ein neues Strafgesetz eingedämmt werden. Niedergelassene Vertragsärzte bisher bei Korruption straflos  Bisher waren Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nur eingeschränkt strafbar. Wie in einer […]

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Versorgungsstärkungsgesetz: Regresse werden bleiben

Wer als Arzt seine Richtgrößen im Sinne der Richtgrößen überschreitet, muss mit Regress rechnen. Die Einhaltung von Richtgrößen ist Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Da dieses Instrument aus der Sicht der Kassen kaum gegriffen hat, sieht das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eine Neuordnung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Richtgrößenprüfungen zum 01.01.2017 vor. Damit bleibt aber die Richtgrößenprüfung in letztlich unveränderter Form

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Versorgungsstrukturgesetz: Änderung der Gebührenordnungspositionen für delegationsfähige Leistungen

Die Änderung im Versorgungsstrukturgesetz soll bewirken, dass die delgationsfähigen Leistungen von den nicht delagtionsfähigen Leistungen getrennt werden. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine Stärkung der Einsatzmöglichkeit von qualifizierten Gesundheitsberufen in der vertragsärtzlichen Versorgung. Es sollen die unterschiedlichen Versorgungsstrukturen berücksichtigt werden. Nach der weiteren Auffassung des Gesetzgebers würden die bestehenden Möglichkeiten zur Delegation noch nicht in

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Was tun bei Ablehnung von Praxisbesonderheiten ohne Begründung?

Es stellt sich immer wie die Frage, inwieweit Prüfungssauschüsse Praxisbesonderheiten von Ärzten bei der Richtgrößenprüfung ablehnen dürfen, ohne dass sie dies in einem Bescheid ordentlich erläutern. Dabei muss jede behördliche Entscheidung – also auch die eines Prüfungssauschusses – eine Begründung enthalten (§ 35 SGB X). Die Anforderungen an die Darlegungen dürfen allerdings nicht überspannt werden,

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#2 Versorgungsstärkungsgesetz: Förderung der Weiterbildung

Die Weiterbildung Allgemeinmedizin soll stärker gefördert werden, um mehr junge Ärzte für die Tätigkeit als Hausärzte zu gewinnen. Dazu wird in § 75a SGB V u.a. fixiert, dass Kassen und KVen die Weiterbildung finanziell fördern müssen, wobei die Förderung so bemessen sein soll, dass damit eine der tarifvertraglichen Vergütung im Krankenhaus entsprechende Vergütung geleistet werden

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Wieso die Beratung vor Regress im Rahmen der Richtgrößenprüfung auch Nachteile birgt

Im Jahre 2013 führte die damalige Regierung den Grundsatz ein, dass gem. § 106 e V ein Arzt umfassend beraten werden soll, bevor ein Regress auszusprechen ist. Der sog. Freischuss kann aber für den Arzt auch nachteilige Folgen haben. Denn auch die Festsetzung einer Beratung stellt einen sog. belastenden Verwaltungsakt dar. Folglich stellt ein solcher

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Berufsrecht Änderungen der Musterberufsordnung: Novelle stärkt Kooperationen

Im Rahmen des 118. Deutschen Ärztetages vom 12. bis 15. Mai 2015 wurden unter anderem folgende Änderungen der MBO-Ä beschlossen, die voraussichtlich zeitnah in den regionalen Berufsordnungen umgesetzt werden dürften: § 10 Abs. 2 S. 1 MBO Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht

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Regressgefahr für Ärzte – Ein Beispiel aus der Praxis

Der Westdeutsche Rundfunk berichtete zuletzt über einen Fall aus Bergneustadt. Die Hausarztpraxis von Stefanus Paas musste aufgegeben werden, weil die hohen Regressforderungen eine Fortführung nicht mehr zuließen. Auch die aktuellen Gesetzesänderungen werden dies kaum ändern. Dabei hatte Dr. Paas nur das Wohle der Patienten im Blick. Der Therapiefreiheit für Äzte e.V. setzt sich bereits seit

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#1 Versorgungsstärkungsgesetz: Förderung unterversorgter Gebiete durch Steuerung der Nachbesetzung von Praxissitzen

Vorsicht bei Arztpraxen in überversorgten Gebieten Das neue Versorgungsstärkungsgesetz kann maßgeblichen Einfluss auf den Wert von Arztpraxen in überversorgten Gebieten haben. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Nachbesetzung des Arztsitzes durch den Zulassungsausschuss abgelehnt wird. Nach dem Versorgungsstärkungsgesetz sollen nun die Zulassungsausschüsse Nachbesetzungsanträge ablehnen – und damit Arztsitze – aufkaufen, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen

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Regressgefahr bei Aut-Idem besteht immer wieder

Die Krankenkassen versuchen immer wieder mit subtilen Methoden, den Arzt dazu zu bewegen, kein Aut-Idem Kreuz zu machen und dem Apotheker die Auswahl des Medikamentes zu überlassen. Somit gibt der Arzt seine Therapiefreiheit unfreiwillig ab. So berichtete die Ärzte Zeitung kürzlich, dass für den Sparerfolg das gesetzliche Substitutionsgebot verantwortlich wäre, das die Apotheker verpflichtet, nur

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