Strukturvertrag der KNVO über die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen
Die KV Nordrhein hat mit Wirkung zum 1. Juni 2014 mit der AOK Rheinland/ Hamburg einen Strukturvertrag gemäß § 73 a SGB V über die wirtschaftliche Versorgung mit Blutzuckerteststreifen abgeschlossen. In der Präambel des Vertrages wird ausgeführt, dass die Parteien “eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Versorgung der Diabetiker mit Blutzuckertestgeräten und -teststreifen” anstreben. “Verordnungen finden auf …
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