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Was bringt das neue Versorgungsstärkungsgesetz für Ärzte?

Neben der Einführung der Terminservicestellen und dem Recht auf Zweitmeinung für Patienten, versucht der Gesetzgeber wiederum durch einige Maßnahmen unseren Arztberuf zu verbessern. Vor allem hinsichtlich der Ausgestaltung unseres Arztberufes wurden einige Lockerungen bzw. Präzisierungen aufgeführt. Wir löten gerade das neue Gesetz aus und wollen für Sie die einzelnen Novellierungen in der kommenden Zeit praxisnah […]

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Strukturvertrag der KNVO über die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen

Die KV Nordrhein hat mit Wirkung zum 1. Juni 2014 mit der AOK Rheinland/ Hamburg einen Strukturvertrag gemäß § 73 a SGB V über die wirtschaftliche Versorgung mit Blutzuckerteststreifen abgeschlossen. In der Präambel des Vertrages wird ausgeführt, dass die Parteien „eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Versorgung der Diabetiker mit Blutzuckertestgeräten und -teststreifen“ anstreben. „Verordnungen finden auf

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