Vertragspartner
Vertragspartner für die Teilnahme ist die Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH. Sie organisiert das Programm und trägt die Vergütung der im Teilnahmebeitrag enthaltenen Kanzleileistungen.

Rechtssicherheit für Ihre Praxis: praxisbezogene Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung durch eine auf Medizinrecht spezialisierte Partnerkanzlei – auf Wunsch kombiniert mit einer Regressversicherung.
Das Regressschutzprogramm unterstützt Ärztinnen, Ärzte und Zahnarztpraxen bei rechtlichen Fragen rund um ihre berufliche Tätigkeit.
Vertragspartner für die Teilnahme ist die Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH. Sie organisiert das Programm und trägt die Vergütung der im Teilnahmebeitrag enthaltenen Kanzleileistungen.
Die Rechtsberatung und Vertretung übernimmt die Ihnen benannte Partnerkanzlei auf Grundlage eines direkten Mandats. Sie arbeitet fachlich unabhängig; der Geschäftsführer der GmbH ist zugleich Partner der Kanzlei von Langsdorff & Dudek. Die Programmteilnahme begründet keine Vereinsmitgliedschaft. Eine Regressversicherung kann als zusätzlicher Baustein gewählt werden.
Für Zahnarztpraxen zu identischen Bedingungen.
Regressschutz für ZahnärzteAb dem bestätigten Kanzleizugang können Sie die Kanzlei ohne zusätzliche Wartezeit in allen praxisbezogenen Rechtsfragen konsultieren, auch telefonisch. Die Zahl der Anfragen ist nicht begrenzt. Ein Regress- oder Versicherungsfall ist dafür nicht erforderlich.
Im Teilnahmebeitrag sind insbesondere enthalten:
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte gilt der Leistungsumfang entsprechend für KZV, BEMA, GOZ und das zahnärztliche Prüfwesen. Maßgeblich ist der vollständige Leistungskatalog der Teilnahmebedingungen. Die Kanzlei prüft jeden übernommenen Fall individuell und in eigener anwaltlicher Verantwortung. Ein bestimmter Verfahrensausgang oder die Löschung einer Bewertung wird nicht zugesagt.
Sie können das Programm mit einer Regressversicherung kombinieren. Versicherungsnehmer des Gruppenvertrags ist der Therapiefreiheit für Ärzte e.V. Versichert sind ausschließlich die in Ihrer Versicherungsbestätigung bezeichneten Personen und Risiken.
Vorgesehen sind 125.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr bei 3.000 Euro Selbstbehalt. Versicherer, Versicherungssumme, Jahreshöchstleistung, Selbstbehalt, Beginn und wesentliche Ausschlüsse werden Ihnen vor dem verbindlichen Abschluss mitgeteilt und in Ihren Versicherungsunterlagen festgehalten. Nicht jeder Regress und nicht jede Honorarrückforderung ist versichert. Für bereits bekannte Umstände und laufende Verfahren ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.
Die Regressversicherung ist keine Rechtsschutzversicherung. Honorarrückforderungen, Plausibilitätsberichtigungen und sachlich-rechnerische Richtigstellungen sind nur versichert, soweit die Versicherungsbedingungen dies vorsehen.
Die eingeschlossenen Kanzleileistungen stehen Ihnen unabhängig davon zur Verfügung, ob für den jeweiligen Fall Versicherungsschutz besteht. Berufsrechtliche Hindernisse, insbesondere Interessenkonflikte, bleiben vorbehalten. Den zuständigen Ansprechpartner für Versicherungsfragen finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
Übermitteln Sie Bescheide und fallbezogene Unterlagen unmittelbar an die in Ihrer Teilnahmebestätigung benannte Kanzlei. Geben Sie das Datum der Bekanntgabe und erkennbare Fristen an. Bei kurzfristigem Fristablauf nehmen Sie sofort telefonisch Kontakt zur Kanzlei auf.
Die Kanzlei prüft das Anliegen, die Fristen und die erforderlichen Schritte. Sie übernimmt die vereinbarte außergerichtliche Bearbeitung, soweit der Fall vom Mandat und vom Leistungskatalog erfasst ist. Sie unterstützen die Bearbeitung durch vollständige und rechtzeitige Angaben sowie die erforderlichen Unterlagen und medizinischen Stellungnahmen.
Besteht für den Fall Versicherungsschutz, richtet sich eine Erstattung nach den Versicherungsbedingungen, der bestätigten Deckung und dem Selbstbehalt. Eine erfolglose rechtliche Abwehr begründet für sich allein keinen Versicherungsanspruch.
Unsere Regressstudie mit über 400 teilnehmenden Ärzten zeigt: Viele Ärzte sind verunsichert, fühlen sich in ihrer Tätigkeit eingeschränkt und müssen finanziellen Schaden hinnehmen.
waren in der Vergangenheit selbst von einem Prüfverfahren betroffen – 24 % sogar besonders häufig.
sagen, Regressverfahren haben ihr Verordnungsverhalten negativ beeinflusst und schränken ihre Therapiefreiheit ein.
berichten, dass regressbedingte Arzneimittelumstellungen die Compliance ihrer Patienten beeinträchtigt haben.
haben Regressängste bei medizinisch notwendigen Verordnungen – unabhängig vom Fachgebiet.
wägen bei einer Therapieentscheidung ausschließlich medizinische Aspekte ab.
war der höchste Regress, der bei einem der befragten Ärzte festgesetzt wurde.
Die eingeschlossenen Kanzleileistungen werden durch Ihren Teilnahmebeitrag finanziert. Hierfür schulden Sie der Partnerkanzlei kein zusätzliches Honorar. Die GmbH trägt die vereinbarte Kanzleivergütung; auch bei Zahlungsverzug oder Insolvenz der GmbH entsteht Ihnen für diese Leistungen keine eigene Honorarpflicht. Die Zahl Ihrer Anfragen und erfassten Verfahren führt nicht zu zusätzlichen Fall-, Aktivierungs- oder Bearbeitungsgebühren.
Gerichtliche Verfahren, fortlaufende Straf- und Disziplinarverteidigung sowie rein private Angelegenheiten sind nicht eingeschlossen. Sie erfordern einen gesonderten Auftrag. Die Kanzlei informiert Sie vorab über die Kosten und rechnet diese zusätzlichen Aufträge nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Gerichts-, Gegner- und Gutachterkosten tragen Sie, soweit kein Dritter sie übernimmt. Übliche Post- und Telekommunikationsauslagen sind enthalten; weitere Auslagen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
Ein Zuschuss zum Selbstbehalt Ihrer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach der für Sie geltenden Vereinbarung. Bereits vereinbarte Zuschüsse bleiben unberührt. Eine Übernahme sämtlicher Prozesskosten ist damit nicht verbunden.
Die Bearbeitung richtet sich nach der Dringlichkeit und den laufenden Fristen. Eine Nachricht an das allgemeine Websiteformular allein bestätigt noch keine Übernahme eines Mandats oder einer Frist. Bereits bestehende Pflichten der Kanzlei aus einem übernommenen Mandat bleiben unberührt.
Der EBM-Potential-Check kann für 50 Euro netto monatlich zusätzlich gebucht werden. Er dient der betriebswirtschaftlichen Analyse Ihrer Abrechnung. Eine bestimmte Umsatzsteigerung wird nicht zugesagt. Der EBM-Potential-Check ist eine eigene Zusatzleistung und vom enthaltenen rechtlichen Rechtsrisiko-Potential-Check zu unterscheiden.
Beantragen Sie die Teilnahme online oder fordern Sie unverbindlich Informationen zum Regressschutzprogramm an.
Informationen anfordernRudolf-Breitscheid-Str. 24
01983 Großräschen