Unrechtmäßige Regresse
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) will Praxen mit „unrechtmäßigen Regressen für korrekte Biologika-Verordnungen“ überziehen. Es geht um Forderungen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich.
Dermatologen erhalten in diesen Tagen bundesweit Post von ihren zuständigen Prüfstellen. Darin behauptet die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), dass Biologikatherapien bei Psoriasis ohne eine angeblich erforderliche Vortherapie erfolgt seien. Doch die monierten Arzneimittel haben die Zulassung als Firstline-Therapie – eine Vortherapie ist damit gar nicht notwendig.
In allen dem BVDD bekannten und dokumentierten Fällen sei die gleiche und pauschalierte Antragsbegründung einer fehlenden Firstline-Therapie bei der Verordnung verschiedener Antikörpertherapien bei Psoriasis aufgeführt worden. Dabei habe die Kasse entweder pauschal das Firstline-Label des regressierten Arzneimittels ignoriert oder eine zuvor durchgeführte Therapie mangels ausreichender Aktenprüfung nicht beachtet, um die Prüfverfahren in Gang zu setzen.
Vier- bis fünfstellige Eurobeträge werden gefordert
Die unrechtmäßig eingeforderten Regressbeträge belaufen sich auf hohe vier- bis fünfstellige Eurobeträge. In Summe gehe es um Regressforderungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro, mit denen sich Dermatologinnen und Dermatologen trotz korrekter Verordnungsweise konfrontiert sehen.
SBK erneut in versorgungsfeindlicher Position
Es sei nicht das erste Mal, dass die SBK eine versorgungsfeindliche Position einnehme, kritisiert der Verband. So habe die Kasse auch den Beitritt zu einem modernen bundesweit einheitlichen Selektivvertrag der Betriebskrankenkassen für ein erweitertes Hautkrebsscreening (HKS) für unter 35-Jährige verweigert. Die SBK setze stattdessen weiter auf niedriger honorierte, veraltete HKS-Sonderverträge, die über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden, aber bereits vom BAS moniert worden sind und in absehbarer Zeit auslaufen. SBK-Versicherten unter 35 Jahren, die ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen möchten, drohe dann, die Untersuchung aus eigener Tasche zahlen zu
Therapiefreiheit für Ärzte e.V. hilft bei akuten Regressen
Schützen Sie sich in unserer Gemeinschaft vor dem unrechtmäßigen Vorgehen der Krankenkassen. Für solche Fälle habe ich gemeinsam mit der Therapiefreiheit für Ärzte e.V. ein Programm entwickelt, welches genau diese Schwierigkeiten löst und den Krankenkassen ein Correctiv gegenüberstellt.
Das Programm schützt insbesondere auch bei akuten Regressen durch Rechtsberatung plus Kostenübernahme des Regresses.
Informieren Sie sich, wie genau Sie sich in dem Zusammenhang der SBK vor Regressen schützen können.
