GOP 03230-Die Bedeutung der korrekten Abrechnung von problemorientierten Gesprächen und das Regress Schutzprogramm für Hausärzte

Die korrekte Abrechnung von Leistungen in einer Arztpraxis ist ein essenzielles Thema, um mögliche Auffälligkeits- oder Plausibilitätsprüfungen zu vermeiden. Hausärzte stehen dabei häufig vor der Herausforderung, problemorientierte Gespräche gemäß der Gebühren Ordnungsposition (GOP) 03230 abzurechnen. In diesem Blog werden wir die Bedeutung dieser Abrechnung, die möglichen Konsequenzen bei Fehlern und die Rolle des Regress Schutzprogramms beleuchten. Zudem geben wir Empfehlungen, wie Ärzte und ihr Praxisteam entsprechend vorsorgen können. Wir werden das anhand eines konkreten Beispiels erläutern.

Beispiel:
Eine Hausärztin hatte im Verlauf eines Quartals eine Vielzahl von Patienten und führte viele problemorientierte Gespräche. Ihre Arzthelferinnen rechneten daraufhin die GOP 03230 gehäuft ab. Dabei wurde nicht darauf geachtet, dass das Computerprogramm das Tagesprofil so anzeigte, dass an einigen Tagen 22 Stunden Arbeitszeit aufgeführt waren. Dies führte zu Auffälligkeiten in der Abrechnung, welche gemäß § 106d Abs. 2 SGB V zu Prüfungen führen können.

Abrechnung von problemorientierten Gesprächen nach GOP 03230:
Bei problemorientierten Gesprächen wird die GOP 03230 abgerechnet. Um diese Leistung korrekt zu berechnen, müssen mindestens 10 Minuten für das Gespräch aufgewendet werden. Bei einer Vielzahl von solchen Gesprächen im Tagesablauf kann dies dazu führen, dass Ärzte ihre Arbeitszeit stark ausdehnen, was im Quartalsverlauf zu Auffälligkeits- oder Plausibilitätsprüfungen führen kann.
Auffälligkeits- und Plausibilitätsprüfungen gemäß § 106d Abs. 2 SGB V:
Ärzte können einer solchen Prüfung entgehen, indem sie eine lückenlose Dokumentation führen und nachweisen, dass die problemorientierten Gespräche tatsächlich stattgefunden haben. Um mögliche Auffälligkeiten zu vermeiden, sollten Ärzte ihre Praxissoftware entsprechend anpassen und das Praxisteam für die Bedeutung dieser Abrechnung sensibilisieren.
Empfehlungen für den Arzt
Sollte es trotzdem zu einer Prüfung kommen, ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und die Sachlage zu erörtern. In solchen Fällen sollte die Anzahl der Patienten an den betroffenen Tagen ermittelt und geprüft werden, ob die problemorientierten Gespräche tatsächlich in der erforderlichen Dauer stattgefunden haben. Ist dies nicht der Fall, sollte proaktiv Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den zuständigen Sachbearbeitern aufgenommen werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren zu vermeiden.

Das Regressschutzprogramm:
Das Regressschutzprogramm bietet Schutz vor solchen Verfahren und unterstützt Ärzte bei der korrekten Abrechnung. Es empfiehlt sich, sich über dieses Programm zu informieren und gegebenenfalls daran teilzunehmen. Zusätzlich kann ein sogenannter Potenzial-Check durchgeführt werden, der mögliche Schwachstellen in der Abrechnung aufdeckt und Lösungsansätze bietet.

Fazit:
Die korrekte Abrechnung von problemorientierten Gesprächen nach GOP 03230 ist essenziell, um Auffälligkeits- und Plausibilitätsprüfungen zu vermeiden. Das Beispiel der Hausärztin zeigt, welche Konsequenzen eine fehlerhafte Abrechnung nach sich ziehen kann. Eine gute Dokumentation, angepasste Praxissoftware und sensibilisierte Mitarbeiter sind wichtige Voraussetzungen, um solche Situationen zu verhindern. Sollte dennoch eine Prüfung drohen, ist eine proaktive Herangehensweise und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt empfehlenswert. Das Regress Schutzprogramm und der Potenzial-Check können dabei zusätzliche Sicherheit bieten und helfen, Fehler in der Abrechnung zu identifizieren und zu beheben.

Fordern Sie hier Informationen zum Regressschutzprogramm an oder nutzen Sie oben rechts den roten Button.

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