Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Prüfungsstelle der KZV prüft, ob das Maß des Notwendigen überschritten wurde – häufig auf Antrag einer Krankenkasse, etwa bei auffälliger Häufung bestimmter BEMA-Positionen. Am Ende können Honorarkürzungen stehen.

Zahnarztpraxen stehen vor anderen Prüfungen als Hausarztpraxen: Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der KZV, Mängelgutachten beim Zahnersatz und Regressanträge der Krankenkassen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.
In der Zahnmedizin entstehen Rückforderungen selten durch Arzneimittelverordnungen – sondern durch Abrechnung, Prüfverfahren und Gutachten.
Die Prüfungsstelle der KZV prüft, ob das Maß des Notwendigen überschritten wurde – häufig auf Antrag einer Krankenkasse, etwa bei auffälliger Häufung bestimmter BEMA-Positionen. Am Ende können Honorarkürzungen stehen.
Für Zahnersatz gilt eine zweijährige Gewährleistung. Beschwert sich ein Patient bei seiner Krankenkasse, beauftragt diese einen Gutachter. Stellt er Mängel fest, drohen Rückforderungen gegen die Praxis.
Patienten wechseln die Praxis, bevor Sie nachbessern konnten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Sie grundsätzlich die Chance zur Nachbesserung erhalten – das muss aber auch durchgesetzt werden.
Krankenkassen stellen Regressanträge zu abgerechneten Leistungen, etwa im Rahmen der systematischen PAR-Behandlung oder bei konservierend-chirurgischen Leistungen.
Punktmengendegression, Budgetvorgaben und der Honorarverteilungsmaßstab Ihrer KZV können dazu führen, dass erbrachte Leistungen nicht voll vergütet werden.
Für eine Stellungnahme müssen Behandlungsdokumentation und Röntgenaufnahmen zusammengetragen werden. Und: Prüfverfahren sind bis zu vier Jahre rückwirkend möglich – auch nach dem Ausscheiden aus der vertragszahnärztlichen Versorgung.
Wir prüfen Bescheide, Prüfanträge und Gutachten selbst und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Wir prüfen Prüfbescheide, Regressanträge und Honorarbescheide und legen bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein. Die Fristenkontrolle übernehmen wir für Sie.
Wir nehmen Akteneinsicht, werten die Abrechnungsstatistiken aus und bereiten mit Ihnen eine praxisindividuelle Stellungnahme vor – inklusive Ihrer Praxisbesonderheiten.
Wir bereiten Sie auf die Begutachtung vor, prüfen das Ergebnis und klären, ob ein Obergutachten sinnvoll ist. Ihr Recht auf Nachbesserung wahren wir dabei konsequent.
Auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich mit rechtlichen Fragen rund um die Praxis direkt an uns wenden.
Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung regresspflichtig gemacht werden. Die Versicherung läuft über den Therapiefreiheit für Ärzte e.V. – wir übernehmen jegliche Korrespondenz mit der Versicherung.
Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen – vornehmlich mit Krankenkassen und Ihrer KZV. Inbegriffen sind unter anderem:
Identische Konditionen wie im Regressschutz Plus für Ärzte.
Teilnahme beantragenSchicken Sie uns Prüfantrag, Bescheid oder Gutachten einfach per E-Mail, Fax oder Post.
Wir prüfen Ihren Fall, achten auf alle Fristen und übernehmen den Schriftverkehr mit KZV und Prüfungsstelle.
Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die fachliche Stellungnahme. Den Rest übernehmen wir.
Vier Punkte, die Ihre Ausgangslage im Prüfverfahren deutlich verbessern:
Senden Sie uns Ihre Unterlagen. Die Regressanalyse ist für Sie kostenlos.
Kostenlose Regressanalyse anfragenRudolf-Breitscheid-Str. 24
01983 Großräschen