Bescheide und Unterlagen am Schreibtisch
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Regressschutz für Zahnärzte.

Zahnarztpraxen stehen vor anderen Prüfungen als Hausarztpraxen: Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der KZV, Mängelgutachten beim Zahnersatz und Regressanträge der Krankenkassen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite.

Wo Zahnarztpraxen unter Druck geraten.

In der Zahnmedizin entstehen Rückforderungen selten durch Arzneimittelverordnungen – sondern durch Abrechnung, Prüfverfahren und Gutachten.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Prüfungsstelle der KZV prüft, ob das Maß des Notwendigen überschritten wurde – häufig auf Antrag einer Krankenkasse, etwa bei auffälliger Häufung bestimmter BEMA-Positionen. Am Ende können Honorarkürzungen stehen.

Mängelgutachten beim Zahnersatz

Für Zahnersatz gilt eine zweijährige Gewährleistung. Beschwert sich ein Patient bei seiner Krankenkasse, beauftragt diese einen Gutachter. Stellt er Mängel fest, drohen Rückforderungen gegen die Praxis.

Behandlerwechsel ohne Nachbesserung

Patienten wechseln die Praxis, bevor Sie nachbessern konnten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Sie grundsätzlich die Chance zur Nachbesserung erhalten – das muss aber auch durchgesetzt werden.

Regressanträge der Krankenkassen

Krankenkassen stellen Regressanträge zu abgerechneten Leistungen, etwa im Rahmen der systematischen PAR-Behandlung oder bei konservierend-chirurgischen Leistungen.

Honorarkürzungen

Punktmengendegression, Budgetvorgaben und der Honorarverteilungsmaßstab Ihrer KZV können dazu führen, dass erbrachte Leistungen nicht voll vergütet werden.

Aufwand und lange Fristen

Für eine Stellungnahme müssen Behandlungsdokumentation und Röntgenaufnahmen zusammengetragen werden. Und: Prüfverfahren sind bis zu vier Jahre rückwirkend möglich – auch nach dem Ausscheiden aus der vertragszahnärztlichen Versorgung.

So unterstützen wir Ihre Praxis.

Wir prüfen Bescheide, Prüfanträge und Gutachten selbst und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Prüfung von Bescheiden

Wir prüfen Prüfbescheide, Regressanträge und Honorarbescheide und legen bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein. Die Fristenkontrolle übernehmen wir für Sie.

Begleitung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wir nehmen Akteneinsicht, werten die Abrechnungsstatistiken aus und bereiten mit Ihnen eine praxisindividuelle Stellungnahme vor – inklusive Ihrer Praxisbesonderheiten.

Unterstützung bei Mängelgutachten

Wir bereiten Sie auf die Begutachtung vor, prüfen das Ergebnis und klären, ob ein Obergutachten sinnvoll ist. Ihr Recht auf Nachbesserung wahren wir dabei konsequent.

Für Ihr gesamtes Praxisteam

Auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich mit rechtlichen Fragen rund um die Praxis direkt an uns wenden.

Gleiche Konditionen wie für Ärzte

Regressschutz-Programm

Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung regresspflichtig gemacht werden. Die Versicherung läuft über den Therapiefreiheit für Ärzte e.V. – wir übernehmen jegliche Korrespondenz mit der Versicherung.

  • Versicherungssumme 100.000,00 Euro
  • Abwicklung über den Verein
  • Keine Korrespondenz mit der Versicherung für Sie
Inklusive

Rechtsberatungs-Flatrate

Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen – vornehmlich mit Krankenkassen und Ihrer KZV. Inbegriffen sind unter anderem:

  • Unbeschränkte Erstberatungen pro Monat
  • Kostenlose Antragsverfahren
  • Kostenloses Widerspruchsverfahren
  • Übernahme des Selbstbehalts der Rechtsschutzversicherung bis 150 EUR im Klagefall
  • Kostenlose Vertragsprüfung
  • Rechtsrisiko-Potential-Check

Identische Konditionen wie im Regressschutz Plus für Ärzte.

Teilnahme beantragen

So funktioniert’s.

  1. Unterlagen senden

    Schicken Sie uns Prüfantrag, Bescheid oder Gutachten einfach per E-Mail, Fax oder Post.

  2. Wir prüfen und reagieren

    Wir prüfen Ihren Fall, achten auf alle Fristen und übernehmen den Schriftverkehr mit KZV und Prüfungsstelle.

  3. Sie behandeln weiter

    Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die fachliche Stellungnahme. Den Rest übernehmen wir.

Gut vorbereitet in jede Prüfung.

Vier Punkte, die Ihre Ausgangslage im Prüfverfahren deutlich verbessern:

  • Lückenlose Behandlungsdokumentation inklusive Röntgenaufnahmen und Begründung der Indikation
  • Recht auf Akteneinsicht nutzen – die Prüfungsstelle arbeitet mit ausführlichen Abrechnungsstatistiken
  • Fristen ab Zugang eines Schreibens sofort notieren
  • Beschwerden zum Zahnersatz ernst nehmen und Nachbesserung aktiv anbieten

Prüfantrag oder Gutachten erhalten?

Senden Sie uns Ihre Unterlagen. Die Regressanalyse ist für Sie kostenlos.

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Postanschrift

Rudolf-Breitscheid-Str. 24
01983 Großräschen

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