Regressschutz Plus.

Endlich wieder unbesorgt behandeln.

Mehr Zeit um Arzt zu sein

Regressschutz Plus ist ein Versicherungsschutz, welchen wir in Kooperation mit unseren Partnern und den flatLAW-Rechtsanwälten zusammengestellt haben und erhebliche Vorteile im Preis und Service für die Ärzte unseres Therapiefreiheit-Netzwerkes bietet. Es beinhaltet:
1. Einen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von einer Kassenärztlichen Vereinigung oder von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung regresspflichtig gemacht werden. 2. Um die Sicherung vor Regress- und Schadenforderungen zu vervollständigen und Ihnen Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen vornehmlich mit den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung zu bieten, ist in unserem Paket auch eine Rechtsberatungsflatrate inbegriffen. und beinhaltet u.a.:
  • Unbeschränkte Erstberatungen pro Monat
  • Kostenlose Antragsverfahren
  • Kostenloses Widerspruchsverfahren
  • Übernahme des Selbstbehalts der Rechtsschutzversicherung bis 150 EUR im Klagefall
  • Kostenlose Vertragsprüfung
  • Rechtsrisiko-Potential-Check

Regressschutz Plus

für Freunde des Vereins

Ab sofort auch für Zahnärzte

Das ist der Regressschutz Plus

Regressschutz Plus ist ein Kombipaket, welches wir auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten haben und nur ein Ziel hat: Ihre Therapiefreiheit sicherstellen.

Regressschutz-Programm

Das Regressschutz-Programm versichert Sie für den Fall, dass Sie von einer Kassenärztlichen Vereinigung oder von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung regresspflichtig gemacht werden. Die Versicherung läuft über den Therapiefreiheit für Ärzte e.V. Wir übernehmen jegliche Korrespondenz mit der Versicherung. Die Versicherungssumme beträgt 100.000,00 Euro.

Rechtsberatungs-Flatrate

Um die Sicherung vor Regress- und Schadenforderungen zu vervollständigen und Ihnen Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen vornehmlich mit den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung zu bieten, ist in unserem Paket auch eine Rechtsberatungsflatrate inbegriffen.

Aktuelle Informationen

Viele Ärzte haben nicht die Zeit, sich selbst über die neusten Verordungsvorgaben der KVen und Krankenkassen zu informieren. Teils sind diese Informationen veraltet oder nicht rechtlich bindend. Wir informieren Sie deshalb regelmäßig über aktuelle Änderungen, Vorgaben und die rechtliche Bindung von Informationsschreiben.

So funktioniert's

Unterlagen einreichen

Als versicherter Arzt übermitteln Sie uns einfach den Bescheid Ihrer KV und geben uns einige Praxisdaten durch. Bei weiteren Fragen setzen wir uns natürlich zeitnah mit Ihnen in Kontakt.

Unsere Partnerrechtsanwälte prüfen Ihren Fall

Wir arbeiten mit einer Vielzahl an Fachanwälten im Medizinrecht zusammen, die Ihren Fall umgehend prüfen und für Sie Widerspruch einlegen.

Erfolgreiche Anfechtung oder Versicherungsschutz

In der Regel kann eine Anfechtung des Bescheids bereits einigen Ärger abwehren. Für alle weiteren Fälle greift das Regressschutz-Programm.

Wozu das Ganze?

Unsere Regressstudie aus dem letzten Jahr mit über 400 teilnehmenden Ärzten hat alarmierende Ergebnisse zu Tage gebracht. Viele Ärzte sind verunsichert, fühlen sich in ihrer Arzttätigkeit eingeschränkt und müssen finanziellen Schaden hinnehmen.

76%

der befragten Ärzte sagen, dass Regressverfahren ihr Ordnungsverhalten negativ beeinflusst haben und fühlen sich in ihrer Therapiefreiheit eingeschränkt.

82%

der befragten Ärzte geben an, dass regressbedingte Arzneimittelumstellungen sich problematisch auf die Compliance des Patienten ausgewirkt haben – verbunden mit langen Diskussionen mit dem Patienten, Vertrauensverlust, Unverträglichkeiten und Einnahmestopps.

61%

der befragten Ärzte haben Regressängste bei medizinisch notwendigen Verordnungen – unabhängig vom Fachgebiet und Heilmittel oder Therapieform.

nur

8%

der befragten Ärzte wägen bei einer Therapieentscheidung für den Patienten ausschließlich medizinische Aspektte gegeneinander ab.

290.000€

war der höchste Regress, der bei einem der befragten Ärzte festgesetzt wurde. Es sind nicht nur Bagatellbeträge. Andere nannten Werte in Höhe von 130.00€ oder 45.000€.

78%

der befragten Ärzte geben an, in der Vergangenheit selbst von einem Prüfverfahren betroffen gewesen zu sein. 24% sogar besonders häufig.

Kommt Ihnen das auch bekannt vor?

Ihre Vorteile

Volle Transparenz - Keine weiteren Kosten

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos - es entstehen keine versteckten Nebenkosten. Sollte es zu einem Regress kommen, greift die Regress-Versicherung.

Prüfung innerhalb von 48 Stunden

Wir prüfen den Bescheid Ihrer KV innerhalb von 48 Stunden, damit Sie schneller Ihre Ansprüche geltend machen können.

Rechtsexperten prüfen jeden Fall individuell

Bei uns arbeiten deutsche Fachanwälte im Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung - keine robotor- oder computerbasierte Prüfung. Jeder Fall wird einzeln geprüft.

Erhalten Sie Ihre Ansprüche schneller

Mit unserem Know-how können wir Ihnen häufig schneller zur Ihren Ansprüchen verhelfen. Sie müssen sich nicht wochenlang mit Ihrer KV streiten.

Wir Sind Gesundheits- Und Medizinrechtsexperten Mit Über 20 Jahren Erfahrung

THERAPIEFREIHEIT FÜR ÄRZTE E.V.

Der Therapiefreiheit für Ärzte e.V. ist ein Zusammenschluss von Ärzten, die sich für die Therapiefreiheit des Arztes und einer Stärkung des Arzt-Patientenverhältnisses einsetzen. Seit über zehn Jahren betreut der Verein Ärzte und Patienten und ermöglicht Gesundheitsleistungen im Sinne des behandelnden Arztes.

FLATLAW - DIE MEDIZINRECHTSEXPERTEN

flatLAW ist die outgesourcte Rechtsabteilung für Ärzte. Die flatLAW-Rechtsanwälte bieten dabei umfassende rechtliche Beratung vor Arzneimittelregressen, Plausibilitätsprüfung, Honorarkürzungen und vielem mehr. Ganz gleich, ob es um Erstschreiben, Stellungnahmen, Widersprüche oder Klagen geht, die medizinrechtlichen Spezialisten helfen Ihnen und unserem Verein damit!

Warum wir

Auf eigene Faust

Übliche Antwortzeit der KV'en

2-3
Wochen

Fallprüfung und Widerspruch innerhalb von

48
Stunden

Aufgrund des Beschlusses vom 31.03.2022 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir zum 01.06.2022 die individuellen Preise des Regressschutzprogrammes um ca. 10 € zzgl. MwSt. inflationsbedingt erhöhen müssen.

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