Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen für das Regressschutzprogramm – Teilnahmevertrag zwischen Praxis und Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH. Fassung 26.7 vom 25. Oktober 2026.
Die Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, 01983 Großräschen (GmbH), organisiert das Regressschutzprogramm. Es verschafft Vertragsärzten und Vertragszahnärzten für einen festen Monatsbeitrag den Zugang zu einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei und auf Wunsch eine Regressversicherung.
1 Beteiligte und Rollen
(1) Vertragspartner sind der im Teilnahmefragebogen bezeichnete Teilnehmer (Arzt, Zahnarzt, Berufsausübungsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum) und die GmbH.
(2) Die GmbH organisiert die Teilnahme, finanziert den Kanzleizugang und wickelt die Beiträge ab. Sie erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen, prüft keine Fristen und erteilt der Kanzlei keine Weisungen.
(3) Die Rechtsberatung erbringt ausschließlich die in der Teilnahmebestätigung benannte, auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei. Der Teilnehmer beauftragt sie unmittelbar mit einem allgemeinen Dauermandat; dessen Einzelheiten obliegen der beratenden Kanzlei. Der Umfang richtet sich nach Ziffer 3. Sie arbeitet fachlich unabhängig. Geschäftsführer der GmbH ist zugleich Partner der Kanzlei von Langsdorff & Dudek. Die GmbH kann die Beratung auch über andere auf Medizinrecht spezialisierte Kanzleien anbieten; das Dauermandat wird dann mit der jeweils benannten Kanzlei geschlossen.
(4) Versicherungsnehmer der optionalen Gruppen-Regressversicherung ist der Therapiefreiheit für Ärzte e.V., Bayerischer Platz 9, 10779 Berlin (Verein). Den Versicherungsschutz gewährt allein der Versicherer des Gruppenvertrags, derzeit die R+V Versicherung. Eine Vereinsmitgliedschaft entsteht durch die Teilnahme nicht.
2 Vertragsschluss und Beginn
(1) Der Teilnehmer erhält vor seiner Erklärung diese Bedingungen, die Angaben zum Dauermandat der benannten Kanzlei und bei gewählter Versicherung die Versicherungsunterlagen. Er beantragt die Teilnahme mit dem Teilnahmefragebogen. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der GmbH in Textform zustande; sie nennt Kanzlei, Tarif, Gesamtbetrag, Beginn, ersten Kündigungstermin und die Kontaktwege der Kanzlei.
(2) Teilnahme und Beitragspflicht beginnen zum bestätigten Termin, frühestens wenn die Kanzlei den Zugang bestätigt hat und, beim Tarif mit Versicherung, der Versicherungsschutz begonnen hat.
(3) Mit der Teilnahmebestätigung erwirbt der Teilnehmer gegen die Kanzlei einen eigenen Anspruch (§ 328 BGB) auf den Zugang und auf Annahme des Dauermandats im Umfang nach Ziffer 3, soweit kein berufsrechtliches Hindernis besteht. Die Kanzlei darf ein Mandat nicht wegen Aufwand, Fallzahl oder fehlender Freigabe der GmbH ablehnen.
(4) Teilnehmer, die vor dem Inkrafttreten dieser Fassung 26.7 bereits teilnehmen, gelten diese Bedingungen erst ab ihrer Zustimmung in Textform. Die GmbH bietet die Zustimmung mit einem Änderungsangebot an; die Zustimmung erklärt der Teilnehmer in Textform. Ohne Zustimmung bleiben die bisherigen Bedingungen unverändert.
3 Kanzleizugang und Leistungsumfang
(1) Ab Beginn kann der Teilnehmer die Kanzlei ohne Wartezeit in allen praxisbezogenen Rechtsfragen in Anspruch nehmen. Ein Regress- oder Versicherungsfall ist dafür nicht erforderlich.
(2) Eingeschlossen sind: unbegrenzte Beratung, auch telefonisch; Prüfung praxisbezogener Verträge; Rechtsrisiko-Potenzial-Check; die vollständige außergerichtliche Vertretung in Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Verordnungsregressen, Plausibilitätsprüfungen und Honorarverfahren einschließlich Widerspruchsverfahren; Erstschreiben an Behörden, Kammern, KV und KZV mit erster Begründung; Beratung und Ersteinschätzung in praxisbezogenen Straf- und Disziplinarsachen; Unterstützung bei negativen Onlinebewertungen bis zur Beanstandung gegenüber der Plattform. Für Zahnärzte gilt dies entsprechend für KZV, BEMA und GOZ.
(3) Nicht eingeschlossen sind gerichtliche Verfahren, fortlaufende Straf- oder Disziplinarverteidigung sowie Gerichts-, Gegner- und Gutachterkosten. Hierfür ist ein gesonderter Auftrag an die Kanzlei erforderlich; sie rechnet dann nach dem RVG ab und informiert vorher über die Kosten.
(4) Die Kanzlei erhält ihre Vergütung für die eingeschlossenen Leistungen ausschließlich von der GmbH. Der Teilnehmer erhält hierfür keine Kanzleirechnung und schuldet kein Honorar, auch nicht bei Zahlungsverzug oder Insolvenz der GmbH.
(5) Die GmbH hat kein Recht auf Einsicht in Mandatsakten. Bescheide und Unterlagen sendet der Teilnehmer unmittelbar an die Kanzlei über die in der Teilnahmebestätigung genannten Wege.
4 Optionale Regressversicherung
(1) Wählt der Teilnehmer den Tarif mit Regressversicherung, beantragt die GmbH seine Einbeziehung in den Gruppenvertrag des Vereins. Der Schutz umfasst nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen insbesondere Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Vorgesehen sind 125.000 EUR je Versicherungsfall und Jahr bei 3.000 EUR Selbstbehalt. Maßgeblich ist allein die Versicherungsbestätigung, die der Teilnehmer erhält.
(2) Die Regressversicherung ist keine Rechtsschutzversicherung. Honorarkürzungen, Plausibilitätsberichtigungen und sachlich-rechnerische Richtigstellungen sind nur versichert, soweit die Versicherungsbedingungen dies vorsehen. Die anwaltliche Betreuung nach Ziffer 3 besteht unabhängig davon.
(3) Risikofragen sind richtig und vollständig zu beantworten (§§ 19 ff. VVG). Versicherungsfälle meldet der Teilnehmer der in der Versicherungsbestätigung benannten Stelle. Die Versicherung wird vermittelt durch die ASP Vertriebs GmbH, Stockhausstr. 1, 21682 Stade, vertreten durch Herrn Michel Wagner, Geschäftsführer; sie erteilt die gesetzliche Erstinformation.
(4) Wird die Einbeziehung nicht angenommen oder endet der Versicherungsschutz aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, entfällt der Versicherungsanteil des Beitrags ab diesem Zeitpunkt. Der Teilnehmer kann dann die Teilnahme mit sofortiger Wirkung kündigen oder sie zum Tarif ohne Versicherung fortsetzen.
5 Beiträge und Zahlung
(1) Der verbindliche Nettobetrag für den Teilnehmer steht in der Teilnahmebestätigung. Die Preisübersicht in Anlage P1 dient als unverbindliche Orientierung für die üblichen Tarife.
(2) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Ein Versicherungsbeitrag wird gesondert ausgewiesen. Den verbindlichen Gesamtbetrag enthält die Teilnahmebestätigung.
(3) Der Beitrag wird nach Wahl des Teilnehmers jährlich oder halbjährlich im Voraus berechnet und ist 14 Tage nach Rechnungszugang fällig, die Aufnahmegebühr mit der ersten Rechnung. Angefangene Monate werden tagesgenau berechnet. Nicht geschuldete Vorauszahlungen werden erstattet.
(4) Der Beitrag ist unabhängig von Zahl und Umfang der Anfragen und Verfahren. Fall-, Aktivierungs- oder Bearbeitungsgebühren gibt es nicht.
(5) Die EBM-Abrechnungspotenzialanalyse ist eine gesondert zu wählende Zusatzleistung; Anbieter und Umfang nennt die Teilnahmebestätigung. Ein bestimmter Honorarzuwachs wird nicht zugesagt.
6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Beginn. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit, danach jederzeit. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an info@therapiefreiheit.org genügt.
(2) Beendet der Teilnehmer das Dauermandat gegenüber der Kanzlei, endet auch der finanzierte Zugang. Beitragsanteile für nicht mehr erbrachte Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechnet.
(3) Bei Beendigung der Teilnahme bearbeitet die Kanzlei bereits übernommene außergerichtliche Angelegenheiten ohne weitere Kosten bis zum außergerichtlichen Abschluss weiter, soweit das Mandat nicht beendet wird.
(4) Endet die Zusammenarbeit zwischen GmbH und Kanzlei, bietet die GmbH den Zugang zu einer anderen auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei an. Ein Wechsel bedarf der Zustimmung des Teilnehmers. Lehnt er ab, kann er die Teilnahme zum Ende des bisherigen Zugangs beenden. Laufende Mandate gehen nicht automatisch über.
7 Haftung
(1) Die GmbH haftet für ihre eigenen Organisations- und Zahlungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die anwaltliche Tätigkeit haftet die Kanzlei nach dem Dauermandat, für den Versicherungsschutz der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag.
8 Daten
(1) Die GmbH verarbeitet die für Teilnahme und Abrechnung erforderlichen Daten; die Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO erhält der Teilnehmer mit dem Teilnahmefragebogen. Mandatsinhalte und Patientendaten verbleiben bei der Kanzlei. Werbung erfolgt nur mit gesonderter, jederzeit widerruflicher Einwilligung.
9 Schlussbestimmungen
(1) Die GmbH kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern, soweit die Änderung nicht Preis, Leistungsumfang nach Ziffer 3, Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist betrifft. Sie kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an, hebt die geänderten Stellen hervor und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Teilnehmer nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können die Teilnahme dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Änderungen von Preis, Leistungsumfang, Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers.
(2) Es gilt deutsches Recht.
Anlage P1 – Preisorientierung
zu den Teilnahmebedingungen, Fassung 26.7. Die folgenden Beträge sind unverbindliche Richtwerte. Verbindlich ist allein der Betrag der Teilnahmebestätigung.
| Tarif oder Zusatzleistung | Nettopreis |
|---|---|
| Einzelpraxis mit Regressversicherung | 77,90 EUR je Monat |
| BAG oder MVZ mit Regressversicherung | 67,90 EUR je Arzt und Monat |
| Einzelpraxis ohne Regressversicherung | 57,90 EUR je Monat |
| BAG oder MVZ ohne Regressversicherung | 47,90 EUR je Arzt und Monat |
| Zusätzliche Mitversicherung eines angestellten Arztes | 20,00 EUR je vereinbartem Zeitraum |
| Optionale EBM-Abrechnungspotenzialanalyse | 50,00 EUR je Monat |
| Aufnahmegebühr bei erstmaliger Teilnahme | 150,00 EUR einmalig |
Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH · Regressschutzprogramm · Vertrag 01 · Teilnahmebedingungen Fassung 26.7 · 25. Oktober 2026