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Häufige Fragen.

Alles Wichtige zum Regressschutzprogramm – kurz und verständlich beantwortet.

Fragen zum Regressschutzprogramm

Wer ist mein Vertragspartner und wer berät mich rechtlich?
Ihre Teilnahme vereinbaren Sie mit der Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH. Sie organisiert das Programm und finanziert die eingeschlossenen Kanzleileistungen. Die in Ihrer Teilnahmebestätigung benannte Kanzlei berät und vertritt Sie unmittelbar auf Grundlage eines eigenen Dauermandats. Sie arbeitet fachlich unabhängig; der Geschäftsführer der GmbH ist zugleich Partner der Kanzlei von Langsdorff & Dudek. Die Programmteilnahme begründet keine Mitgliedschaft im Verein.
Wann beginnen Teilnahme, Kanzleizugang und Versicherung?
Der Teilnahmevertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der GmbH in Textform zustande. Teilnahme und Beitragspflicht beginnen zum bestätigten Termin, frühestens mit dem bestätigten Kanzleizugang und beim Tarif mit Versicherung mit dem Beginn des Versicherungsschutzes. Ab dem bestätigten Kanzleizugang können Sie die eingeschlossenen Leistungen ohne zusätzliche Wartezeit nutzen. Das anwaltliche Mandat beginnt mit Annahme durch die Kanzlei, spätestens mit der Bearbeitung Ihrer ersten Anfrage. Die bloße Antragstellung ist noch keine Versicherungsbestätigung.
Welche Rechtsfragen kann ich stellen?
Sie können die Kanzlei ohne zahlenmäßige Begrenzung zu praxisbezogenen Rechtsfragen konsultieren. Dazu gehören auch Vertragsprüfungen und die im Leistungskatalog genannten außergerichtlichen Verfahren. Ein Regress oder eine Versicherungsdeckung ist für die Beratung nicht erforderlich. Rein private Angelegenheiten und zusätzliche Tätigkeiten außerhalb des Leistungskatalogs benötigen eine gesonderte Beauftragung.
Kann ich ohne Regressversicherung teilnehmen?
Ja. Sie können den Tarif ohne Versicherungsbaustein wählen. Die eingeschlossenen Kanzleileistungen stehen Ihnen auch dann zur Verfügung. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung und eine Regressversicherung sichern unterschiedliche Risiken ab. Ob sich Versicherungen ergänzen, richtet sich nach den jeweiligen Verträgen.
Kann die Kanzlei auch bei einem bereits laufenden Verfahren helfen?
Auch bei einem bereits laufenden Verfahren können Sie ab dem bestätigten Kanzleizugang die eingeschlossenen anwaltlichen Leistungen in Anspruch nehmen, soweit kein berufsrechtliches Hindernis besteht. Eine neue Programmteilnahme versichert einen bereits bekannten oder laufenden Fall nicht automatisch. Die Frage einer Versicherungsdeckung wird unabhängig von der anwaltlichen Unterstützung geprüft.
Wohin sende ich Bescheide und wer überwacht die Fristen?
Senden Sie Bescheide und fallbezogene Unterlagen unmittelbar an die in Ihrer Teilnahmebestätigung benannte Kanzlei. Nennen Sie das Datum der Bekanntgabe und erkennbare Fristen. Bei kurzfristigem Fristablauf rufen Sie die Kanzlei sofort an. Im übernommenen Mandat prüft und überwacht die Kanzlei die maßgeblichen Fristen. Eine allgemeine Kontaktanfrage über die Website allein bestätigt noch keine Mandats- oder Fristübernahme. Bereits bestehende anwaltliche Pflichten bleiben unberührt.
Darf mein Praxisteam die Kanzlei kontaktieren?
Beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Anfragen und Unterlagen für die Praxis übermitteln. Mandant bleibt der jeweilige Praxisinhaber oder die teilnehmende Gesellschaft. Persönliche Rechtsangelegenheiten von Beschäftigten sind dadurch nicht eingeschlossen. Bei BAG und MVZ benötigen eigene Angelegenheiten einzelner Ärzte ein gesondertes Mandat; dessen Umfang und Finanzierung werden vorher geklärt. Die Kanzlei prüft mögliche Interessenkonflikte.
Welche Kosten entstehen zusätzlich zum Teilnahmebeitrag?
Für die eingeschlossenen Kanzleileistungen schulden Sie der Kanzlei kein zusätzliches Honorar, auch bei Zahlungsverzug oder Insolvenz der GmbH. Gerichtliche Verfahren, fortlaufende Straf- oder Disziplinarverteidigung und sonstige zusätzliche Tätigkeiten benötigen einen eigenen Auftrag. Die Kanzlei informiert Sie vorher über die Kosten. Gerichts-, Gegner- und Gutachterkosten sind nicht im Programm enthalten, soweit sie kein Dritter übernimmt. Ein bereits vereinbarter Zuschuss zur Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung bleibt unberührt.
Hilft das Programm bei negativen Onlinebewertungen?
Die Kanzlei prüft praxisbezogene Bewertungen, empfiehlt geeignete Schritte und erstellt im vereinbarten außergerichtlichen Umfang eine begründete Beanstandung gegenüber der Plattform. Eine Löschung kann nicht garantiert werden. Eine gerichtliche Durchsetzung erfordert einen gesonderten Auftrag.
Welche Laufzeit und Kündigungsfrist gelten?
Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit und anschließend jederzeit unter Einhaltung dieser Frist. Den ersten möglichen Beendigungstermin nennt Ihre Teilnahmebestätigung. Die Kündigung ist in Textform möglich; eine E-Mail an info@therapiefreiheit.org genügt. Für bestehende Teilnehmer gelten ihre wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.
Was geschieht bei Beendigung des Mandats oder der Teilnahme?
Das Dauermandat können Sie jederzeit beenden. Damit endet der finanzierte Kanzleizugang; Beitragsanteile für anschließend nicht mehr erbrachte Leistungen werden nicht weiter berechnet. Endet die Programmteilnahme, führt die Kanzlei bereits übernommene außergerichtliche Angelegenheiten ohne weitere Kosten bis zum außergerichtlichen Abschluss fort, solange das betreffende Mandat nicht beendet wird. Ein Wechsel zu einer anderen Kanzlei erfolgt mit Ihrer Zustimmung; laufende Mandate werden nicht automatisch übertragen.
Was gilt, wenn die Versicherung mich nicht aufnimmt oder der Schutz endet?
Wird Ihre Einbeziehung in die Gruppenversicherung nicht angenommen oder endet der Versicherungsschutz aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, entfällt der Versicherungsanteil ab diesem Zeitpunkt. Sie können zum Tarif ohne Versicherung fortsetzen oder die Teilnahme mit sofortiger Wirkung kündigen.

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