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Sorglose Therapiefreiheit mit
Regressschutz Plus

Praxisbezogene Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung – auf Wunsch mit Regressversicherung

Haben Sie es auch satt?

  • Gefühl der Rechtsunsicherheit
  • Papierkriege mit der KV
  • Sorgen im Sinne Ihrer Patienten zu therapieren
  • Ständige Regressängste
  • Keine Freude im Berufsalltag durch Zeitmangel
  • Budget- und Honorarkürzungen

Das Regressschutzprogramm unterstützt Ärztinnen, Ärzte und Zahnarztpraxen bei rechtlichen Fragen rund um ihre berufliche Tätigkeit. Vertragspartner für die Teilnahme ist die Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH. Sie organisiert das Programm und trägt die Vergütung der im Teilnahmebeitrag enthaltenen Kanzleileistungen.

Die Rechtsberatung und Vertretung übernimmt die Ihnen benannte Partnerkanzlei auf Grundlage eines direkten Mandats. Sie arbeitet fachlich unabhängig; der Geschäftsführer der GmbH ist zugleich Partner der Kanzlei von Langsdorff & Dudek. Die Programmteilnahme begründet keine Vereinsmitgliedschaft. Eine Regressversicherung kann als zusätzlicher Baustein gewählt werden.

IHR REGRESSSCHUTZ PLUS PROGRAMM

Das Wichtigste auf einem Blick:

Wozu das Ganze?

Unsere Regressstudie aus dem letzten Jahr mit über 400 teilnehmenden Ärzten hat alarmierende Ergebnisse zu Tage gebracht. Viele Ärzte sind verunsichert, fühlen sich in ihrer Arzttätigkeit eingeschränkt und müssen finanziellen Schaden hinnehmen.

76%

der befragten Ärzte sagen, dass Regressverfahren ihr Ordnungsverhalten negativ beeinflusst haben und fühlen sich in ihrer Therapiefreiheit eingeschränkt.

82%

der befragten Ärzte geben an, dass regressbedingte Arzneimittelumstellungen sich problematisch auf die Compliance des Patienten ausgewirkt haben – verbunden mit langen Diskussionen mit dem Patienten, Vertrauensverlust, Unverträglichkeiten und Einnahmestopps.

61%

der befragten Ärzte haben Regressängste bei medizinisch notwendigen Verordnungen – unabhängig vom Fachgebiet und Heilmittel oder Therapieform.

nur

8%

der befragten Ärzte wägen bei einer Therapieentscheidung für den Patienten ausschließlich medizinische Aspektte gegeneinander ab.

290.000€

war der höchste Regress, der bei einem der befragten Ärzte festgesetzt wurde. Es sind nicht nur Bagatellbeträge. Andere nannten Werte in Höhe von 130.00€ oder 45.000€.

78%

der befragten Ärzte geben an, in der Vergangenheit selbst von einem Prüfverfahren betroffen gewesen zu sein. 24% sogar besonders häufig.

Kommt Ihnen das auch bekannt vor?

Das ist der Regressschutz Plus

Das Regressschutzprogramm verbindet praxisbezogene Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung durch eine benannte, auf Medizinrecht spezialisierte Partnerkanzlei mit einer optionalen Regressversicherung. Vertragspartner ist die Therapiefreiheit Verwaltungs GmbH.

Regressschutz-Programm

Optionaler Versicherungsbaustein: Sie können das Programm mit einer Regressversicherung kombinieren. Versicherungsnehmer des Gruppenvertrags ist der Therapiefreiheit für Ärzte e.V. Versichert sind ausschließlich die in Ihrer Versicherungsbestätigung bezeichneten Personen und Risiken. Vorgesehen sind 125.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr bei 3.000 Euro Selbstbehalt. Nicht jeder Regress und nicht jede Honorarrückforderung ist versichert. Die Regressversicherung ist keine Rechtsschutzversicherung.

Rechtsberatungs-Flatrate

Praxisbezogene Rechtsberatung: Ab dem bestätigten Kanzleizugang können Sie die Kanzlei ohne zusätzliche Wartezeit in allen praxisbezogenen Rechtsfragen konsultieren, auch telefonisch. Die Zahl der Anfragen ist nicht begrenzt. Enthalten sind insbesondere Vertragsprüfungen, ein Rechtsrisiko-Potential-Check und die außergerichtliche Bearbeitung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Verordnungsregressen, Plausibilitätsprüfungen und Honorarverfahren einschließlich statthafter Widerspruchsverfahren. Maßgeblich ist der vollständige Leistungskatalog der Teilnahmebedingungen.

Aktuelle Informationen

Viele Ärzte haben nicht die Zeit, sich selbst über die neusten Verordungsvorgaben der KVen und Krankenkassen zu informieren. Teils sind diese Informationen veraltet oder nicht rechtlich bindend. Wir informieren Sie deshalb regelmäßig über aktuelle Änderungen, Vorgaben und die rechtliche Bindung von Informationsschreiben.

So funktioniert's

Unterlagen direkt an die Kanzlei senden

Übermitteln Sie Bescheide und fallbezogene Unterlagen unmittelbar an die in Ihrer Teilnahmebestätigung benannte Kanzlei. Geben Sie das Datum der Bekanntgabe und erkennbare Fristen an. Bei kurzfristigem Fristablauf nehmen Sie sofort telefonisch Kontakt zur Kanzlei auf.

Rechtliche Prüfung und Vertretung

Die Kanzlei prüft das Anliegen, die Fristen und die erforderlichen Schritte. Sie übernimmt die vereinbarte außergerichtliche Bearbeitung, soweit der Fall vom Mandat und vom Leistungskatalog erfasst ist. Sie unterstützen die Bearbeitung durch vollständige und rechtzeitige Angaben sowie die erforderlichen Unterlagen und medizinischen Stellungnahmen.

Versicherungsleistung gesondert prüfen

Besteht für den Fall Versicherungsschutz, richtet sich eine Erstattung nach den Versicherungsbedingungen, der bestätigten Deckung und dem Selbstbehalt. Eine erfolglose rechtliche Abwehr begründet für sich allein keinen Versicherungsanspruch.

Ihre Vorteile

Klare Kosten für die vereinbarten Leistungen

Die eingeschlossenen Kanzleileistungen werden durch Ihren Teilnahmebeitrag finanziert. Hierfür schulden Sie der Partnerkanzlei kein zusätzliches Honorar. Die Zahl Ihrer Anfragen führt nicht zu zusätzlichen Fall-, Aktivierungs- oder Bearbeitungsgebühren.

Direkter Kontakt zur zuständigen Kanzlei

Die Bearbeitung richtet sich nach der Dringlichkeit und den laufenden Fristen. Eine Nachricht an das allgemeine Websiteformular allein bestätigt noch keine Übernahme eines Mandats oder einer Frist.

Individuelle Prüfung jedes Falls

Die Kanzlei prüft jeden übernommenen Fall individuell und in eigener anwaltlicher Verantwortung. Ein bestimmter Verfahrensausgang wird nicht zugesagt.

Nicht eingeschlossen

Gerichtliche Verfahren, fortlaufende Straf- und Disziplinarverteidigung sowie rein private Angelegenheiten erfordern einen gesonderten Auftrag. Die Kanzlei informiert Sie vorab über die Kosten und rechnet nach dem RVG ab.

Unsere Partner im Regressschutzprogramm

THERAPIEFREIHEIT FÜR ÄRZTE E.V.

Der Therapiefreiheit für Ärzte e.V. ist ein Zusammenschluss von Ärzten, die sich für die Therapiefreiheit des Arztes und einer Stärkung des Arzt-Patientenverhältnisses einsetzen. Seit über zehn Jahren betreut der Verein Ärzte und Patienten und ermöglicht Gesundheitsleistungen im Sinne des behandelnden Arztes.

FLATLAW - DIE MEDIZINRECHTSEXPERTEN

flatLAW ist die outgesourcte Rechtsabteilung für Ärzte. Die flatLAW-Rechtsanwälte bieten dabei umfassende rechtliche Beratung vor Arzneimittelregressen, Plausibilitätsprüfung, Honorarkürzungen und vielem mehr. Ganz gleich, ob es um Erstschreiben, Stellungnahmen, Widersprüche oder Klagen geht, die medizinrechtlichen Spezialisten helfen Ihnen und unserem Verein damit!

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